- Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie werden halbiert
- Kostenlose Masken für Hilfebedürftige
- Gesundheitsamt beantwortet Unternehmensanfragen
- Entschädigung bei Verdienstausfall
- Informationen zum Kinderkrankengeld
- Informationen für pflegende Angehörige
- Hilfsangebote für Bürgerinnen und Bürger
- Hilfsangebote für Kulturschaffende
Neuer Online-Service für Anträge
Entschädigungen bei Corona-bedingtem Verdienstausfall
Wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf, kann einen Verdienstausfall erleiden. In bestimmten Fällen kann es für diesen jedoch aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Entschädigung geben. Hier erhalten Sie weitere Informationen dazu »
Seit dem 30. März 2020 gilt dies auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Hier finden Sie weitere Informationen »