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Coronavirus: Verordnungen und Verfügungen
Wissenswertes rund um den Alltag mit dem Coronavirus
Coronaviren gehören zu einer Familie von Viren, die verschiedene Krankheiten verursachen können. Seit Ende 2019 hat sich das Virus mit der Bezeichnung SARS-CoV-2 weltweit ausgebreitet. Auch Deutschland ist von der Pandemie betroffen. Seit März 2020 haben sich daher viele neue Regelungen für den Alltag ergeben. Hier gibt es einen Überblick über häufig gestellte Fragen zum Leben mit dem Coronavirus »
Vorschriften der Landesregierung
Neue Corona-Verordnung: Erste Lockerungen für vollständig Geimpfte
Das Land Niedersachsen hat eine neue Corona-Verordnung erlassen, die am Montag, 19. April 2021, in Kraft trat und bis zum 9. Mai gilt. Neu ist unter anderem, dass die Testpflicht für geimpfte Personen beispielsweise bei Besuchen in Pflege- und Seniorenheimen oder Friseursalons entfällt, wenn die betroffene Person mindestens 15 Tage zuvor ihre zweite Corona-Impfung erhalten hat. Hier lesen Sie die niedersächsische Corona-Verordnung vom 19. April 2021 » (PDF, 245 KB). Die Änderungen sind wie gewohnt gelb markiert.
7-Tage-Inzidenz über 100
Allgemeinverfügung zur Hochinzidenzkommune seit 15. April 2021
In Oldenburg ist der Wert von 100 bei der 7-Tage-Inzidenz mittlerweile seit Sonntag, 11. April 2021, durchweg überschritten. Deshalb hat die Stadt am Donnerstag, 15. April 2021, eine Allgemeinverfügung erlassen müssen, die Einschränkungen für das tägliche Leben mit sich bringt. Betroffen sind unter anderem die privaten Kontakte sowie die Bereiche Schule und Kitas.
Vorschriften der Landesregierung
Land ändert Corona-Verordnung zum 27. März 2021
Das Land Niedersachsen hat am Samstag, 27. März 2021, eine neue Corona-Verordnung erlassen. Diese regelt unter anderem die Möglichkeit, sich als Modellkommune zu bewerben, in der unter strengen Voraussetzungen Öffnungsperspektiven für Einzelhandel, Gastronomie und Kulturangebote geregelt werden. Hier lesen Sie die niedersächsische Corona-Verordnung vom 27. März 2021 » (PDF, 245 KB). Die Änderungen sind wie gewohnt gelb markiert.
Vorschriften der Landesregierung
Aktualisierte Corona-Verordnung seit dem 15. März 2021
Die seit dem 15. März geltende, aktuelle Corona-Verordnung beinhaltet unter anderem die Dokumentationspflicht für den Einzelhandel als auch die Regelungen zu Schulschließungen beim Erreichen bestimmter Inzidenzwerte. Hier lesen Sie die niedersächsische Corona-Verordnung vom 15. März 2021 » (PDF, 959 KB), in der die Änderungen zur vorherigen Version wie gewohnt gelb markiert sind.
Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum
Maskenpflicht in der Innenstadt aufgehoben
Die Allgemeinverfügung der Stadt Oldenburg (Oldb) zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 vom 30. November 2020 (Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum) ist seit dem 23. Februar 2021 aufgehoben » (PDF, 14 KB).
Begründung
Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus vom 30. Oktober 2020 in der Fassung vom 12. Februar 2021 sieht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowohl auf den Wochenmärkten als auch nebst den zugehörigen Parkplätzen vor, so dass eine eigenständige Regelung durch die Stadt Oldenburg nicht mehr erforderlich ist.
In der Innenstadt halten sich aufgrund der Schließung der gastronomischen Betriebe und vieler Geschäfte des stationären Einzelhandels und der damit verbundenen Entwicklung der Besuchermengen weniger Menschen dauerhaft auf. Die hier inzwischen festzustellende Anzahl an Personen rechtfertigt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr.
Hinweis
Die geltenden Grundsätze der Kontaktbeschränkung und Abstandsgebote sind weiterhin zu beachten.
Erreichbarkeit von Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Viele Einrichtungen bleiben geschlossen
Auf Grundlage der von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bleiben zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen weiterhin geschlossen. Welche Einrichtungen wie erreichbar sind, lesen Sie hier »
Grundsätze gelten weiterhin
Unverändert gelten aber auch weiterhin die Grundsätze, Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen sowie das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten. Ebenso gelten für fast alle zulässigen Angebote besondere Hygienevorschriften, die die Gefahr einer Infektion vermindern.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite des Landes Niedersachsen »
online und telefonisch
Weitere Informationen
Hier finden Sie Auskünfte zum Umgang mit dem Coronavirus »
Wegen der vielen Fragen aus der Bevölkerung zum Thema Coronavirus hat die Stadt ein Bürgertelefon eingerichtet. Das Bürgertelefon im ServiceCenter ist unter 0441 235-4550 von montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr erreichbar.